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Verbandsspruchkammer lehnt Einspruch von Rot-Weiss Ahlen ab
Am heutigen Montagabend kam es vor der Verbandsspruchkammer des Westdeutschen Fußballverbands WDFV in Duisburg zur Verhandlung des Einspruchs gegen die Spielwertung der Regionalligapartie Rot-Weiss Ahlen gegen Rot-Weiß Oberhausen. (18. Spieltag, 1:2) Rot-Weiss Ahlen hatte aufgrund der Vorkommnisse Einspruch beim Verband eingelegt.
Dieser wurde nun von der Verbandsspruchkammer abgelehnt. Der SC Rot-Weiß Oberhausen wurde wegen unsportlichen Verhaltens einiger Anhänger zu einer Geldstrafe in Höhe von 2000 Euro verurteilt.
Ausdrücklich möchte sich der Verein bei dem Rechtsanwalt Horst Kletke für den juristischen Beistand bedanken.