Corona-Schutzverordnung vom 24. November
RWO setzt Maßnahmen gegen Corona-Ausbreitung um
Aufgrund der Corona-Schutzverordnung (CoronaSchVO) des Landes Nordrhein-Westfalen, die am 24. November in Kraft getreten ist, ist Rot-Weiß Oberhausen dazu angehalten, die folgenden vorsorglichen Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus wieder einzuleiten.
Grundsätzliches
Bei allen öffentlichen Veranstaltungen des SC Rot-Weiß Oberhausen gilt grundsätzlich die 2G-Regel, d.h. die beiwohnenden Personen (aktiv/passiv) müssen alle (!) einen Impf- oder Genesungsnachweis in Verbindung mit einem offiziellen und gültigen Lichtbildausweis vorzeigen können. Ausgenommen davon sind Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahren außerhalb der Ferienzeiten, da sie über die Schule als „getestet“ gelten.
Maskenpflicht
Auf allen Wegen im Stadion und im Bereich des evo-Nachwuchsleistungszentrums (NLZ) gilt bis zum Platz in der entsprechenden Kabine und/oder dem entsprechenden Sitz-/Stehplatz Maskenpflicht.
Verhalten in geschlossenen Räumen
In allen Gebäuden gelten die AHA-Regeln: „Abstand halten!“ (Mindestens 1,5 Meter), „Hygiene-Maßnahmen beachten!“ (Husten und Niesen in die Armbeuge oder ein Taschentuch sowie das regelmäßige Händewaschen bzw. -desinfizieren), „Alltagsmaske tragen!“ (Tragen einer zugelassenen Mund-Nasen-Bedeckung).
Im Fanshop an der Lindnerstraße gilt neben der Maskenpflicht und der AHA-Regel zusätzlich die 3G-Regel (geimpft, genesen, getestet).
Trainingsbesuche Senioren/Junioren
Das Betreten des gesamten Vereinsgeländes (einschließlich Trainingsgelände und Stadionareal) ist ab sofort nur noch Vereinsmitarbeitern und aktiven Sportlern des SC Rot-Weiß Oberhausen gestattet. Das Zuschauen beim Training ist sowohl bei Einheiten der Senioren- als auch der Juniorenteams nicht gestattet!
Spielbesuche Senioren/Junioren
Bei Heimspielen der Regionalliga-Mannschaft und der U19-Bundesliga-Mannschaft im Stadion, sowie bei Heimspielen des RWO-Team12 und RWO-TeamUnited im NLZ gilt die 2G-Regel. Eine entsprechende Prüfung erfolgt per Impfnachweis und gültigem Ausweisdokument. Alle anderen Mannschaften spielen ohne Publikum.