Punkte bleiben bei RWO

Berufungsverhandlung vor dem WDFV-Verbandsgericht

Vor mehr als drei Monaten siegte RWO bei Rot Weiss Ahlen mit 2:1. Doch die Ahlener legten Einspruch gegen die Spielwertung ein, da der Ahlener Spieler Rene Klingenburg, von einem Bierbecher aus der RWO-Kurve getroffen wurde.

In einem ersten Urteil wurden die Kleeblätter zwar zu einer Geldstrafe aber nicht zu Punktentzug verurteilt. Aufgrund dieser Entscheidung ging RW Ahlen in Berufung, die am gestrigen Abend vor dem WDFV-Verbandsgericht unter Vorsitz von Heinz-Hubert Werker verhandelt wurde. Die Kammer urteilte, dass die Berufung von RW Ahlen abgewiesen und eine erneute Revision nicht zugelassen wird. Somit ist das erste Urteil rechtskräftig.

Der SC Rot-Weiß Oberhausen bedankt bei Herrn Rechtsanwalt Horst Kletke für die sehr gute rechtliche Vertretung.

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