Kooperationsvereinbarung über die Zusammenarbeit zur Talentförderung von Jugendlichen im Bereich Fußballsport
Zwischen der Stadt Oberhausen, der Gesamtschule Alt-Oberhausen und dem SC Rot-Weiß Oberhausen wurde folgende Kooperationsvereinbarung abgeschlossen:Ziel der Kooperation
Stadt Oberhausen, Gesamtschule Alt-Oberhausen und der SC Rot-Weiß Oberhausen wollen gemeinsam begabten Jugendlichen Fußballern, unter Berücksichtigung des Bildungs- und Erziehungsauftrages und des Schulgesetzes, eine optimale schulische und sportliche Ausbildung bieten. Um dieses Ziel gemeinsam zu erreichen bieten der SC Rot-Weiß Oberhausen und die Gesamtschule Alt-Oberhausen als Kooperationspartner eines "Fußball-Ausbildungs-Zentrums“ für begabte Schüler/Innen der Gesamtschule Alt-Oberhausen ein entsprechendes Förderungsprogramm an.
Die Gesamtschule Alt-Oberhausen befürwortet die Teilnahme von Fußballtalenten an dem Förderprogramm unter der Voraussetzung, dass der/die dafür geeignete Schüler/In schulisch leistungsfähig und ihr/sein Verhalten einwandfrei ist und bleibt.
Aufnahme in das Förderprogramm, Ausschluss
Die Kooperationspartner des „Fußball-Ausbildungs-Zentrums“ (RWO/GSA) entscheiden einstimmig, ob ein Fußballer in das Förderprogramm aufgenommen wird. Stimmt ein Kooperationspartner des „Fußball-Ausbildungs-Zentrums“ der Aufnahme nicht zu, ist die Ablehnung für den anderen Kooperationspartner des „Fußball-Ausbildungs-Zentrums“ bindend. Die Auswahl geeigneter Teilnehmer erfolgt nach schulischen und sportlichen Kriterien. Die Teilnehmer müssen nicht Mitglied des SC Rot-Weiß Oberhausen sein.Im Rahmen von regelmäßigen Konsultationen überprüfen die Kooperationspartner des „Fußball-Ausbildungs-Zentrums“, ob ein Fußballer weiterhin in dem Förderprogramm verbleibt. Die Entscheidung über einen Ausschluss aus dem Föderprogramm aus sportlichen Gründen muss einstimmig von den Kooperationspartner des „Fußball-Ausbildungs-Zentrums“ getroffen werden. Die Gesamtschule Alt-Oberhausen berechtigt einen Fußballer aus dem Förderprogramm auszuschließen, wenn die schulischen Leistungen des Fußballers sich signifikant verschlechtern; maßgeblich sind hierbei nicht nur die Notengebung, sondern auch sonstige Faktoren ( z.B das Verhalten des Schülers / der Schülerin in de Klasse bzw. in der Schule), die für den Schulbesuch wesentlich sind.
Vor der Aufnahme in das Förderprogramm erfolgt eine Gesundheitsüberprüfung der in Aussicht genommenen Teilnehmer. Die gesundheitliche Eignung ist Voraussetzung für eine Teilnahme.
Leistungen der Kooperationspartner
Leistungen der Stadt Oberhausen
Die Stadt Oberhausen stellt für das Training ihre sportliche Infrastruktur im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten zur Verfügung. Außer dem Sportplatzgelände an der Landwehr stehen andere angemessene sportliche Anlagen zur Verfügung.
Leistungen der Gesamtschule Alt-Oberhausen
Es findet Fußballunterricht im angemessenen Umfang an statt.
Die Gesamtschule Alt-Oberhausen stimmt Unterricht und Training aufeinander ab.
Die Gesamtschule Alt-Oberhausen gewährleistet, dass die ausgefallenen Stunden im Nachmittagsbereich erteilt werden. Bei Abschlussprüfungen, zentral gestellten Arbeiten und wichtigen schulischen Anlässen haben die Belange der Schule Vorrang.
Leistungen des SC Rot-Weiß Oberhausen
RWO übernimmt, im Bewusstsein und in der Verantwortung für den Entwicklungsprozess der beteiligten Schüler/Innen, den Aufbau einer schulisch-fußballerischen Ausbildung der Talente durch die Bereitstellung von qualifizierten Trainern und Betreuern.RWO strebt eine enge Zusammenarbeit mit dem Didaktischen Leiter (schulischer Koordinator) und den Klassenlehrern an.
RWO stellt das erforderliche Trainingsmaterial – Kleidung, Bälle und sonstige Hilfsmittel – kostenlos zur Verfügung.
RWO stellt eine kontinuierliche und qualifizierte medizinische Betreuung der Teilnehmer sicher und trägt die in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten.
RWO stellt eine Mittagessenversorgung an den Tagen sicher, an denen morgens Training stattfindet.
RWO organisiert die Bustransfers von und zur Schule und trägt in diesem Zusammenhang die entstehenden Kosten.
Eltern
Die Eltern der Teilnehmer am Förderprogramm müssen der Teilnahme ihres Kindes ausdrücklich in einer gesonderten Vereinbarung zustimmen, die jeweils zwischen RWO und dem Fußballer abgeschlossen wird.
Der SC Rot-Weiß Oberhausen ist verpflichtet, ein sofortiges Kündigungsrecht in der nach abzuschließenden Vereinbarung vorzusehen, damit im Falle der Verschlechterung der schulischen Leistungen eines Fußballers ein sofortiger Ausschluss aus dem Förderprogramm erreicht werden kann. Zudem sind die Eltern in der Vereinbarung darauf hinzuweisen, dass die Teilnahme am vormittäglichen Training während der Unterrichtszeit eine zusätzliche Belastung des Kindes mit sich bringt.
Die Teilnahme an der von RWO sicher gestellten Mittagsverpflegung ist verpflichtend. Die Kosten für das Essen zahlen die Eltern unter Berücksichtigung der für das Mittagessen an Gesamtschulen geltenden Regelungen.
Gemeinsamer Beirat
Stadt Oberhausen, Gesamtschule Alt-Oberhausen und der SC Rot-Weiß Oberhausen werden einen gemeinsamen Beirat bilden, der das Kooperationsprojekt evaluiert und Empfehlungen für eine situationsorientierte Anpassung der Ausbildung im Rahmen des Förderprogramms aussprechen kann.20. Juni 2007
Wir danken unseren Partnern:
![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
|||
![]() |






























